Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 19.07.2001, Aktenzeichen: 3 U 75/99 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 75/99

Urteil vom 19.07.2001


Leitsatz:1. Wird in 2. Instanz eine Unterlassungsklage auf die Verletzung einer weiteren Marke gestützt, so ist das eine Klageänderung. Diese ist vorliegend nicht sachdienlich, weil u. a. die Benutzung der außerhalb der Schonfrist befindlichen Marke und deren Inhaberschaft streitig ist.

2. Der Schutzumfang einer für eine bestimmte Farbe eingetragenen Bildmarke bezieht sich grundsätzlich - wie bei Schwarzweiß-Eintragungen - auf alle Farben, wenn die eingetragene Farbe keine Beschränkung bedeuten soll.

3. Zur Verwechslungsgefahr von Bildmarken (hier: in Dreiecksform).
Rechtsgebiete:MarkenG, ZPO
Vorschriften:MarkenG § 14, ZPO § 263,
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 O 489/98

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 19.07.2001, Aktenzeichen: 3 U 75/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 19.07.2001, 3 U 75/99" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum