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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 18.12.2007, Aktenzeichen: 7 U 77/07 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 7 U 77/07

Urteil vom 18.12.2007


Leitsatz:1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt dem Straftäter keinen Anspruch, nach Ablauf einer bestimmten Zeitspanne überhaupt nicht mehr mit der Tat in der Öffentlichkeit konfrontiert zu werden.

2. Ist der Zeitpunkt der Haftentlassung noch nicht abzusehen, ist eine Gefährdung der Resozialisierung des Straftäters durch eine ihn identifizierende Berichterstattung als gering einzuschätzen. Die Gefahr, dass Insassen und Bedienstete der Strafanstalt nähere Informationen über seine Straftat erlangen könnten, rechtfertigt in der Regel kein Verbot der Berichterstattung.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1, ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2,
Verfahrensgang:LG Hamburg 324 O 744/06 vom 29.06.2007

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