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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 18.12.2003, Aktenzeichen: 3 U 72/03 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 72/03

Urteil vom 18.12.2003


Leitsatz:Ein TV-Spot mit vergleichender Preis-Werbung eines Telefondienstanbieters ist nach den Umständen des Einzelfalles irreführend, wenn die Tarife mit Preisen und Geltungsbereich zwar richtig angegeben sind, aber bei der Betrachtung des Films nicht deutlich wird, dass sich der Vergleich nur auf einen (eng) begrenzten Zeitraum der verglichenen Tarife bezieht.

Dem steht weder die grundsätzliche Zulässigkeit eines Vergleichs zwischen einzelnen Tarifen (§ 2 UWG) noch die Meinungsäußerungsfreiheit (Art. 5 GG) entgegen.
Rechtsgebiete:GG, UWG
Vorschriften:GG Art. 5, UWG § 1, UWG § 2, UWG § 3,
Verfahrensgang:LG Hamburg 416 O 7/03 vom 28.02.2003

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