JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 18.12.2003, Aktenzeichen: 3 U 117/03
| Leitsatz: | 1. Bei einem gegen die Verwendung einer Internet-Domain gerichteten Unterlassungsanspruch ist grundsätzlich auch auf den Inhalt der so adressierten Website abzustellen. 2. Ist die Internet-Domain aus einer fremden Marke bzw. Firmenkurzbezeichnung und einer kritisch-beschreibenden Angabe gebildet (hier: awd-aussteiger.de), liegt in deren Verwendung kein marken- bzw. namensmäßiger Gebrauch, wenn der Verkehr den Domainnamen insgesamt nicht dem Dritt-Unternehmen zuordnet. Eine Markenverletzung ist jedenfalls nicht gegeben, wenn auf der so adressierten Website ein Informationsforum unterhalten wird, das sich negativ-kritisch mit dem Dritt-Unternehmen befasst. 3. Die Verwendung dieser Domain kann nur unter besonderen Umständen eine unlautere Behinderung (§ 1 UWG) darstellen, bei einer Website mit einem unternehmenskritischen Forum fehlt es insoweit am Handeln zu Wettbewerbszwecken. |
| Rechtsgebiete: | BGB, MarkenG, UWG |
| Vorschriften: | BGB § 12, MarkenG § 14, MarkenG § 15, MarkenG § 23 Nr. 3, UWG § 1, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 416 O 213/02 vom 28.02.2003 |
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