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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 18.12.2003, Aktenzeichen: 3 U 117/03 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 117/03

Urteil vom 18.12.2003


Leitsatz:1. Bei einem gegen die Verwendung einer Internet-Domain gerichteten Unterlassungsanspruch ist grundsätzlich auch auf den Inhalt der so adressierten Website abzustellen.

2. Ist die Internet-Domain aus einer fremden Marke bzw. Firmenkurzbezeichnung und einer kritisch-beschreibenden Angabe gebildet (hier: awd-aussteiger.de), liegt in deren Verwendung kein marken- bzw. namensmäßiger Gebrauch, wenn der Verkehr den Domainnamen insgesamt nicht dem Dritt-Unternehmen zuordnet. Eine Markenverletzung ist jedenfalls nicht gegeben, wenn auf der so adressierten Website ein Informationsforum unterhalten wird, das sich negativ-kritisch mit dem Dritt-Unternehmen befasst.

3. Die Verwendung dieser Domain kann nur unter besonderen Umständen eine unlautere Behinderung (§ 1 UWG) darstellen, bei einer Website mit einem unternehmenskritischen Forum fehlt es insoweit am Handeln zu Wettbewerbszwecken.
Rechtsgebiete:BGB, MarkenG, UWG
Vorschriften:BGB § 12, MarkenG § 14, MarkenG § 15, MarkenG § 23 Nr. 3, UWG § 1,
Verfahrensgang:LG Hamburg 416 O 213/02 vom 28.02.2003

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