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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 18.04.2007, Aktenzeichen: 5 U 190/06 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 190/06

Urteil vom 18.04.2007


Leitsatz:1. Die Rechtsprechung hinsichtlich der Zulässigkeit von Zutrittsbeschränkungen bzw. zur Zulässigkeit von "Hausverboten" kann grundsätzlich auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere dem Handel über Internetshops, übertragen werden. Hierbei sind jedoch die Besonderheiten des mediums "Internet" zu berücksichtigen.

2. Unter den bedingungen des Internets kann eine wettbewerbswidrige Erschwerung des Zuganges zum Internetshop schon dann anzunehmen sein, wenn dieses durch die Sperrung bestimmter IP-Nummern oder sonstige technische Zugangsbeschränkungen bewirkt wird.

3. Das zu Testzwecken gehäufte Aufsuchen der Seite eines Internetshops, welches zu einer Störung des zu kontrollierenden Betriebes führt, kann zugangsbeschränkende Gegenmaßmahmen rechtfertigen.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3, UWG § 4 Nr. 10,
Stichworte:"Hausverbot" im Internet,
Verfahrensgang:LG Hamburg 312 O 641/06 vom 26.09.2007
Rechtskraft:ja

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