JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 18.04.2007, Aktenzeichen: 5 U 190/06
| Leitsatz: | 1. Die Rechtsprechung hinsichtlich der Zulässigkeit von Zutrittsbeschränkungen bzw. zur Zulässigkeit von "Hausverboten" kann grundsätzlich auf die Bedingungen des elektronischen Geschäftsverkehrs, insbesondere dem Handel über Internetshops, übertragen werden. Hierbei sind jedoch die Besonderheiten des mediums "Internet" zu berücksichtigen. 2. Unter den bedingungen des Internets kann eine wettbewerbswidrige Erschwerung des Zuganges zum Internetshop schon dann anzunehmen sein, wenn dieses durch die Sperrung bestimmter IP-Nummern oder sonstige technische Zugangsbeschränkungen bewirkt wird. 3. Das zu Testzwecken gehäufte Aufsuchen der Seite eines Internetshops, welches zu einer Störung des zu kontrollierenden Betriebes führt, kann zugangsbeschränkende Gegenmaßmahmen rechtfertigen. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, UWG § 4 Nr. 10, |
| Stichworte: | "Hausverbot" im Internet, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 312 O 641/06 vom 26.09.2007 |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 18.04.2007, Aktenzeichen: 5 U 190/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 18.04.2007, 5 U 190/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum