Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 17.01.2007, Aktenzeichen: 11 U 48/06 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 11 U 48/06

Urteil vom 17.01.2007


Leitsatz:Ein Beratungsvertrag zwischen einer Aktiengesellschaft und einer Rechtsanwaltssozietät, dessen Mitglied zugleich Mitglied des Aufsichtsrates der Aktiengesellschaft ist, fällt in den Anwendungsbereich der §§ 113, 114 AktG.

Ein Vertrag, nach dem diese Sozietät die Aktiengesellschaft und deren Tochterunternehmen "in allen Rechtsangelegenheiten" beraten und vertreten soll, und zwar "je nach Bedarf entweder mündlich, fernmündlich oder schriftlich", wobei sich die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen insbesondere auf die "Rechtsgebiete des Aktienrechts, Gesellschaftsrechts, Handelsvertreterrechts, Wirtschaftsrechts, Arbeitsrechts und des allgemeinen Zivilrechts" erstreckt, verstößt mangels Abgrenzung gegenüber der Organtätigkeit des Aufsichtsrates als Gesamtorgan gegen § 113 AktG.

Ein solcher Vertrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 113, 114 AktG, wenn das Mitglied der Sozietät nur Ersatzmitglied des Aufsichtsrates ist oder wenn dieses nur Mitglied des Aufsichtsrates des Tochterunternehmens ist.
Rechtsgebiete:AktG
Vorschriften:AktG § 113, AktG § 114,
Verfahrensgang:LG Hamburg 321 O 84/04 vom 15.11.2005

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 17.01.2007, Aktenzeichen: 11 U 48/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 17.01.2007, 11 U 48/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum