JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 16.01.2003, Aktenzeichen: 3 U 80/02
| Leitsatz: | 1. Wird in der Werbung für Langzeittherapie-Allergenpräparate die Vornahme der "Quantifizierung des Majorallergengehaltes" behauptet, so bezieht man das mangels gegenteiliger Hinweise nahe liegend auf die vertriebenen Präparate und nicht nur auf die Zwischenstufe in der Herstellung (auf den Referenz-Extrakt), zumal die Präparatchargen in derselben Werbung erwähnt werden. Das zusätzliche Schaubild in der Werbung korrigiert die Fehlvorstellung nicht, weil es dort zu diesem speziellen Herstellungsschritt keine Hinweise (weder positiv noch negativ) gibt. Außerdem lässt die Werbung nicht erkennen, dass die ausgelobte "Quantifizierung" nur bei vier Allergenpräparaten vorgenommen wird. 2. Die Angabe "Der zuverlässige Subkutan-Standard" ist eine Alleinstellungsberühmung, sie ist unrichtig, weil die so beworbenen Allergenpräparate (anders als beim Marktführer) nicht extern überprüft werden und nur vier Allergenpräparate "quantifiziert". Von einem "Standard" im Sinne eines maßgeblichen "Vorbildes" kann dann nicht ausgegangen werden. 3. Wird für verschreibungspflichtige Langzeittherapie-Allergenpräparate gegenüber Fachkreisen geworben, kommt es für § 3 HWG auf die Vorstellung der Fachkreise, d. h. der durchschnittlichen Ärzte und Apotheker (als Durchschnittsadressaten) an. Maßgeblich sind aber insoweit alle Fachkreise (z. B. auch Allgemeinmediziner oder Kinderärzte) und nicht etwa nur Allergologen oder gar nur Allergologen, die zuvor von der Antragsgegnerin instruiert worden sind. |
| Rechtsgebiete: | HWG, UWG |
| Vorschriften: | HWG § 3, UWG § 1, |
Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 16.01.2003, Aktenzeichen: 3 U 80/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMBURG - 16.01.2003, 3 U 80/02" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum