Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 14.04.2005, Aktenzeichen: 5 U 74/04 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 74/04

Urteil vom 14.04.2005


Leitsatz:1. Die Anmeldung von vier Domain-Namen, die die Geschäftsbezeichnung eines Mitbewerbers in unterschiedlichen Schreibvarianten und mit verschiedenen Top-Level-Domains enthalten, stellt sich als gezielte wettbewerbswidrige Behinderung dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Interessenten, die diese Domains im Internet aufsuchen, zugleich auf die eigene Domain des Verletzers umgeleitet werden. Ein derartiges Verhalten kann auch nicht dadurch seine Rechtfertigung erhalten, dass der in den Domain-Namen enthaltene Begriff in gewissem Umfang die Produkte beider Parteien zu beschreiben geeignet ist.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3, UWG § 4 Nr. 10,
Stichworte:Advanced Microwave Systems,
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 O 35/04vom 31.03.04
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 14.04.2005, Aktenzeichen: 5 U 74/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 14.04.2005, 5 U 74/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum