JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 14.04.2005, Aktenzeichen: 5 U 74/04
| Leitsatz: | 1. Die Anmeldung von vier Domain-Namen, die die Geschäftsbezeichnung eines Mitbewerbers in unterschiedlichen Schreibvarianten und mit verschiedenen Top-Level-Domains enthalten, stellt sich als gezielte wettbewerbswidrige Behinderung dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Interessenten, die diese Domains im Internet aufsuchen, zugleich auf die eigene Domain des Verletzers umgeleitet werden. Ein derartiges Verhalten kann auch nicht dadurch seine Rechtfertigung erhalten, dass der in den Domain-Namen enthaltene Begriff in gewissem Umfang die Produkte beider Parteien zu beschreiben geeignet ist. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, UWG § 4 Nr. 10, |
| Stichworte: | Advanced Microwave Systems, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 315 O 35/04vom 31.03.04 |
| Rechtskraft: | ja |
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