JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 14.04.2004, Aktenzeichen: 5 U 127/03
| Leitsatz: | Bei dem Kauf von sog. Kaffeepads, aus denen einzelne Tassen Kaffee hergestellt werden, kann der Verkehr durch die Größe der Packung darüber irregeführt werden, wie viele Tassen Kaffee aus dem Inhalt hergestellt werden können. Der Verkehr wird sich nicht nur an der auf der Packung angegebenen Zahl der Kaffeepads orientieren, denn eine Verbrauchererwartung dahingehend, dass ein Kaffeepad stets nur für eine Tasse Kaffee reicht, ist nicht festzustellen. |
| Rechtsgebiete: | UWG, EichG |
| Vorschriften: | UWG § 1, UWG § 3, EichG § 7 Abs. 2, |
| Stichworte: | "Mogelpackung Kaffeepads", |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 312 O 303/03 vom 12.08.2003 |
| Rechtskraft: | ja |
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