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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 12.06.2003, Aktenzeichen: 3 U 38/00 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 38/00

Urteil vom 12.06.2003


Leitsatz:1. Zum Umfang der Bindungswirkung der rechtskräftigen Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Markenverletzung im anschließenden Betragsverfahren (Zahlungsklage).

2. Der Schadensersatz für die Markenverletzung (hier: Parallelimport von Arzneimitteln ohne Vorabinformation) kann im Wege der Lizenzanalogie bestimmt werden, und zwar im Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände, zu diesen gehört die Bedeutung der Marke bzw. des Arzneimittels. Beruht die Markenverletzung nur auf der fehlenden Vorabinformation, so geht es der Sache nach nur um eine Art Ergänzungslizenz für eine Verletzung von eher geringerem Gewicht (vorliegend 1 % des Umsatzes).
Rechtsgebiete:MarkenG, ZPO
Vorschriften:MarkenG § 14 Abs. 6, ZPO § 287, ZPO § 322,
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 O 731/99 vom 12.01.2000

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