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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 11.07.2007, Aktenzeichen: 5 U 93/06 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 93/06

Urteil vom 11.07.2007


Leitsatz:1. Gegenstand der Genehmigung eines von einem vollmachtlosen Vertreter geschlossenen Vertrages kann nur das unveränderte Rechtsgeschäft in seiner ursprünglichen Form sein. Will der Vertretene das Rechtsgeschäft nur mit Abweichungen gegen sich gelten lassen, gilt die Genehmigung als verweigert.

2. In der Erteilung einer Lizenzabrechnung an ein (mangels Genehmigung des vollmachtlos geschlossenen Vertrages) rechtswidrig ein Musikwert auswertendes Unternehmen kann - nach den Umständen des Einzelfalls - ein Vertragsangebot zum Neuabschluss eines Lizenzvertrages zu sehen sein. Die Annahme eines derartigen Vertragsangebot - die nicht notwendigerweise ausdrücklich erklärt werden muss - setzt aber in der Regel voraus, dass der Abrechnungsbetrag auch tatsächlich gezahlt wird.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 177, BGB § 184 Abs. 1,
Stichworte:Usher,
Verfahrensgang:LG Hamburg, 308 O 676/06 vom 28.04.2006
Rechtskraft:ja

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