JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 11.06.2008, Aktenzeichen: 5 U 95/07
| Leitsatz: | 1. Bietet ein Internet-Dienstleister kostenlos und ohne Vorbedingungen einen Versicherungsvergleich an und bezeichnet er sich hierbei als "Ihr unabhängiger Versicherungsvergleich" u.a. mit der Ankündigung, dass 300 Versicherer und 30.000 Tarife verglichen werden, so erwarten die angesprochenen Verkehrskreise auf Grund ihnen bekannter anderer kostenloser (bzw. werbefinanzierter) Dienstleistungen im Internet eine Zusammenstellung der preisgünstigsten Angebote durch ein neutrales Bewertungsportal. 2. Will der Anbieter eines derartigen Vergleichs hingegen mit unmittelbarem Abschlussinteresse dem Interessenten als Versicherungsmakler gegenübertreten und bezieht er in seinen Vergleich ausschließlich solche Anbieter ein, von denen er Provisionen erhält, berücksichtigt aber günstigere Direktversicherer nicht, so bedarf es einer unmissverständlichen Aufklärung hierüber. Andernfalls stellt sich das Angebot als irreführende (vergleichende) Werbung dar. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 5 Abs. 2 Satz 2, UWG § 5 Abs. 2 Satz 3, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg, 312 O 146/07 vom 08.05.2007 |
| Rechtskraft: | ja |
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