JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 10.09.2008, Aktenzeichen: 5 U 114/07
| Leitsatz: | 1. Die Kennzeichnungskraft des Rubriktitels einer Tageszeitung nimmt nicht automatisch an der gesteigerten Kennzeichnungskraft des Zeitungstitels selbst teil. 2. Zwischen dem "Buch" einer Tageszeitung und einem monatlich erscheinenden "Special Interest"-Magazin besteht nur eine vergleichsweise geringe Warenähnlichkeit. 3. Eine Gewöhnung des Verkehrs daran, dass unter dem Rubriktitel des Buchs einer Tageszeitung auch gleichnamige Zeitschriften selbständig herausgebracht werden, ist nicht festzustellen. 4. Enthält der beanstandete Titel neben der verwechslungsfähigen Bezeichnung in deutlicher Form wie eine Dachtitel auch die Bezeichnung einer weithin bekannten (Wirtschafts)Zeitung, die dieses Magazin herausbringt, so ist eine titelrechtliche Verwechslungsgefahr in der Regel auszuschließen, weil der Verkehr diese Zeitschrift trotz einer verwechslungsfähigen Bezeichnung der genannten Zeitung und nicht dem Konkurrenzunternehmen zuordnet. |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Vorschriften: | MarkenG § 5 Abs. 1, MarkenG § 5 Abs. 3, MarkenG § 15 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg, 327 O 130/07 vom 14.06.2007 |
| Rechtskraft: | ja |
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