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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 10.03.2005, Aktenzeichen: 5 U 91/04 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 91/04

Urteil vom 10.03.2005


Leitsatz:1. Irreführende Angaben in einem (an den Endverbraucher gerichteten) Werbeprospekt sind im Regelfall nicht relevant für eine Täuschung von Werbekunden, die für eine Werbung in diesem Werbemittel gewonnen werden sollen.

2. Angaben in dem Impressum eines (kostenlos verteilten) Werbemittels dienen in der Regel allein der Erfüllung presserechtlicher Erfordernisse. Ihnen fehlt ohne das Hinzutreten weiterer Umstände eine wettbewerbliche Zielrichtung.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3, UWG § 4 Nr. 11, UWG § 5 Abs. 1, UWG § 5 Abs. 2,
Stichworte:TV-Supplement,
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 O 659/03 vom 22.04.2004
Rechtskraft:ja

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