Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 10.03.2005, Aktenzeichen: 5 U 44/04 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 44/04

Urteil vom 10.03.2005


Leitsatz:1. Übernimmt ein Domain-Inhaber die vertragsstrafenbewehrte Verpflichtung, gegenüber der DENIC die Löschung einer Domain zu erklären, so hat er die hierfür erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen, um die einschlägigen Registrierungs- bzw. Löschungsrichtlinien zu erfüllen, selbst wenn dieses - über den Wortlaut der Verpflichtung hinaus - die Einschaltung dritter Personen bzw. Unternehmen erfordert.

2. Ist die Verpflichtung zur Abgabe der Löschungserklärung zeitlich befristet zu erfüllen, so hat der Domain-Inhaber sicherzustellen, dass seinem Provider, der die Löschung gegenüber der DENIC vornimmt, die fristgebundene Handlungsnotwendigkeit rechtzeitig zur Kenntnis gelangt. Andernfalls hat der Domain-Inhaber einen Verstoß gegen die übernommene Verpflichtung zu vertreten. Er kann sich in diesem Fall insbesondere nicht auf bestimmte Regel-Bearbeitungszeiten verlassen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 339, BGB § 276, BGB § 278,
Stichworte:Venice-Shop,
Verfahrensgang:LG Hamburg 416 0 182/03
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 10.03.2005, Aktenzeichen: 5 U 44/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 10.03.2005, 5 U 44/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum