JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 10.02.2005, Aktenzeichen: 5 U 39/04
| Leitsatz: | 1. Mit dem Angebot eines 10-wöchigen Probeabonnements für eine Zeitschrift, welches den Preis der Einzelhefte um über 40 % unterschreitet, und einer CD "Schlager-Schätzchen" als kostenlose Zugabe verletzt ein Zeitschriftenverlag seine vertraglichen Leistungstreue- und Rücksichtnahmepflichten aus der vereinbarten Preisbindung gegenüber den Zeitschriftenhändlern. Soweit die Preisbindung über den Presse-Grossisten an den Zeitschriftenhändler weitergegeben worden ist, besteht ein Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. 2. Außerdem verstößt ein solches Probeabonnement gegen §§ 3, 4 Nr.10 UWG i.V.m. den "VDZ-Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften" ( Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt 5 U 181/03 "Probeabonnement" , veröff. in MD 04, 990 ) |
| Rechtsgebiete: | BGB, UWG |
| Vorschriften: | BGB § 242, BGB § 280 Abs.1, UWG § 3, UWG § 4 Nr. 10, UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1, |
| Stichworte: | "Schlager-Schätzchen", |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 416 O 141/03 vom 23.01.2004 |
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