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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 10.02.2005, Aktenzeichen: 5 U 39/04 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 39/04

Urteil vom 10.02.2005


Leitsatz:1. Mit dem Angebot eines 10-wöchigen Probeabonnements für eine Zeitschrift, welches den Preis der Einzelhefte um über 40 % unterschreitet, und einer CD "Schlager-Schätzchen" als kostenlose Zugabe verletzt ein Zeitschriftenverlag seine vertraglichen Leistungstreue- und Rücksichtnahmepflichten aus der vereinbarten Preisbindung gegenüber den Zeitschriftenhändlern. Soweit die Preisbindung über den Presse-Grossisten an den Zeitschriftenhändler weitergegeben worden ist, besteht ein Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.

2. Außerdem verstößt ein solches Probeabonnement gegen §§ 3, 4 Nr.10 UWG i.V.m. den "VDZ-Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften" ( Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt 5 U 181/03 "Probeabonnement" , veröff. in MD 04, 990 )
Rechtsgebiete:BGB, UWG
Vorschriften:BGB § 242, BGB § 280 Abs.1, UWG § 3, UWG § 4 Nr. 10, UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1,
Stichworte:"Schlager-Schätzchen",
Verfahrensgang:LG Hamburg 416 O 141/03 vom 23.01.2004

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