JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 09.09.2004, Aktenzeichen: 5 U 194/03
| Leitsatz: | 1. Der im Impressum einer Internetseite als Verantwortlicher genannte Diensteanbieter ist - insbesondere im Fall des sog. Domain-Hiding - für die zugänglich gemachten Leistungen auch dann verantwortlich, wenn er nicht Domain-Inhaber ist. Objektiv widersprüchliche Impressum-Angaben, die auf zwei unterschiedliche Unternehmen verzweigen begründen jedenfalls eine Verantwortlichkeit als Mitstörer. 2. Zu dem Verteidigungsvorbringen eines für die Versendung von Spam-Mail (Mit)Verantwortlichen, ein unbekannter Dritter habe seine Impressum-Angaben missbraucht und ohne sein Wissen mit einer anderen Seite verlinkt. |
| Rechtsgebiete: | UWG, BGB, TDG |
| Vorschriften: | UWG § 3 n.F., BGB § 823, TDG § 6, |
| Stichworte: | EroticsLive, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 416 O 131/03 vom 07.11.2003 |
| Rechtskraft: | ja |
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