( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 09.07.2004, Aktenzeichen: 5 U 182/03 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 182/03

Urteil vom 09.07.2004


Leitsatz:1. Die wettbewerbsrechtlich zulässige Werbung mit einer "unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers" setzt voraus, dass eine solche Preisempfehlung i.S.v. § 23 Abs. 1 GWB ausgesprochen worden ist. Bildet der Anbieter einen Gesamtpreis unter Einbeziehung mehrerer Einzelpreise, so darf mit dem Endpreis - jedenfalls in Abwesenheit eindeutig aufklärender Hinweise - nur dann als "UPE" geworben werden, wenn für alle einbezogenen Preisbestandteile eine Preisempfehlung besteht.

2. Die Kfz-Überführungskosten können als "Dienstleistungen" nicht Gegenstand einer Preisempfehlung i.S.v. § 23 Abs. 1 GWB sein.
Rechtsgebiete:UWG, GWB, PAngVO
Vorschriften:UWG a.F. § 1, UWG a.F. § 3, GWB § 23, PAngVO § 1 Abs. 6,
Verfahrensgang:LG Hamburg 407 O 117/03 vom 04.11.2003
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 09.07.2004, Aktenzeichen: 5 U 182/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamburg/olg-hamburg-urteil-vom-09-07-2004-az-5-u-18203

"OLG-HAMBURG - 09.07.2004, 5 U 182/03" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN