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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 09.07.2004, Aktenzeichen: 5 U 181/03 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 181/03

Urteil vom 09.07.2004


Leitsatz:1. Ein Verlagsunternehmen verstößt bei der Preisbindung von Zeitschriften gegen die ihm im Verhältnis zu den preisgebundenen Händlern aus § 242 BGB obliegenden Leistungstreue und Rücksichtnahmepflichten, wenn es selbst bei der Abonnentenwerbung unter erheblicher Anlockwirkung mit Preisvorteilen und Zugaben wirbt, die über die Grenzen hinausgehen, die sich die betreffende Branche in Wettbewerbsregeln im Wege der Selbstbindung selbst gesetzt hat (im Anschluss an OLG Hamburg OLGRep 04, 35 - 13 Hefte Stern und OLG Hamburg MD 04, 156 - Mini-Abo).

2. Ein Verstoß gegen die vom Bundeskartellamt genehmigten "VDZ-Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften" kann sich gleichzeitig als sittenwidriges Wettbewerbsverhalten i.S.v. § 1 UWG a.F. darstellen (Fortführung der unter Ziff. 1 genannten Rechtsprechung des Senats).

3. Die mit dem Remissionsrecht im Presse-Vertrieb einhergehenden Eingriffs- und Direktionsrechte der Verlage rechtfertigen keine treuwidrig herbeigeführten Verschiebungen im Verhältnis zwischen Einzel- und Abonnementvertrieb.
Rechtsgebiete:UWG, BGB
Vorschriften:UWG § 1, UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 a.F., BGB § 280 Abs. 1,
Stichworte:13 Hefte Stern II,
Verfahrensgang:LG Hamburg 312 O 425/03 vom 28.10.2003

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