JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 09.02.2006, Aktenzeichen: 3 U 121/05
| Leitsatz: | Die dreizeilige Werbeangabe "n ... wirkt sehr schonend, n ... kommt mit wenig Wirkstoff aus. Und: n ... ist gut verträglich" unter Hervorhebung der ersten Zeile ist in ihrer Gesamtheit nicht irreführend, sie betrifft allein das beworbene Schnupfenmittel in wertender Form. Ein Werbevergleich oder eine Spitzenstellungswerbung ist nicht gegeben; so werden auch nicht verschiedene Wirkstoffe bzw. deren Wirkstoffmenge oder deren Potenz verglichen. Der Eindruck eines Fehlens jeglicher Nebenwirkungen und/oder Konservierungsstoffe bzw. systemischer Effekte entsteht nicht. |
| Rechtsgebiete: | HWG, UWG |
| Vorschriften: | HWG § 3, UWG § 3, UWG § 4 Nr. 11, UWG § 5, UWG § 8, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 315 O 707/04 vom 26.01.2005 |
Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 09.02.2006, Aktenzeichen: 3 U 121/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 09.02.2006, 3 U 121/05" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum