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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 09.02.2006, Aktenzeichen: 3 U 121/05 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 121/05

Urteil vom 09.02.2006


Leitsatz:Die dreizeilige Werbeangabe "n ... wirkt sehr schonend, n ... kommt mit wenig Wirkstoff aus. Und: n ... ist gut verträglich" unter Hervorhebung der ersten Zeile ist in ihrer Gesamtheit nicht irreführend, sie betrifft allein das beworbene Schnupfenmittel in wertender Form. Ein Werbevergleich oder eine Spitzenstellungswerbung ist nicht gegeben; so werden auch nicht verschiedene Wirkstoffe bzw. deren Wirkstoffmenge oder deren Potenz verglichen. Der Eindruck eines Fehlens jeglicher Nebenwirkungen und/oder Konservierungsstoffe bzw. systemischer Effekte entsteht nicht.
Rechtsgebiete:HWG, UWG
Vorschriften:HWG § 3, UWG § 3, UWG § 4 Nr. 11, UWG § 5, UWG § 8,
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 O 707/04 vom 26.01.2005

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