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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 09.01.2003, Aktenzeichen: 5 U 74/02 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 74/02

Urteil vom 09.01.2003


Leitsatz:1. Behauptet eine Partei ein von der allgemeinen bzw. fachspezifischen Bedeutung eines Begriffs abweichendes einheitliches Verkehrsverständnis der Fachkreise innerhalb einer bestimmten Branche, so hat sie die hierfür maßgeblichen Umstände unabhängig von der Verteilung der Substantiierungslast im übrigen darzulegen.

2. Wirbt ein Unternehmer mit einem mehrdeutigen Begriff, so muss er im Rahmen des § 3 UWG die für ihn ungünstigste Verständnisalternative gegen sich gelten lassen.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3,
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 O 678/01 vom 25.04.2002
Rechtskraft:ja

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