Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 08.10.2008, Aktenzeichen: 5 U 147/07 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 147/07

Urteil vom 08.10.2008


Leitsatz:1. Eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Farbmarken "Magenta" für Waren und Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation strahlt nicht auf den Produktbereich der Kombinationsgeräte zum Drucken, Faxen, Scannen und Kopieren aus. Dies gilt jedenfalls für eine Werbeanzeige mit magenta-ähnlicher Hintergrundfarbe, die die besondere Qualität der Druckfunktion bewirbt.

2. Für die Frage, ob die Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kennzeichenmäßig verstanden wird, können die tatsächlichen Verwendungsgewohnheiten des Inhabers einer konturlosen Farbmarke Berücksichtigung finden.

3. Für das kennzeichenmäßige Verständnis der Hintergrundfarbe einer Werbeanzeige kann es auch darauf ankommen, ob herkömmliche Kennzeichnungsmittel - hier Wort- und Bildzeichen renommierter Hersteller - deutlich und gut erkennbar angebracht sind, so dass die Farbe als Herkunftshinweis in den Hintergrund gedrängt wird.
Rechtsgebiete:MarkenG, UWG
Vorschriften:MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1, MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3, UWG § 4 Nr. 10, UWG § 5,
Stichworte:"All-in-one",
Verfahrensgang:LG Hamburg, 312 O 1018/06 vom 07.08.2007
BGH, I ZR 173/08

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 08.10.2008, Aktenzeichen: 5 U 147/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 08.10.2008, 5 U 147/07" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum