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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 07.07.2005, Aktenzeichen: 5 U 9/05 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 9/05

Urteil vom 07.07.2005


Leitsatz:1. Wenn ein Antragsteller zwei Antragsgegner zeitlich versetzt in getrennten Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes wegen derselben Kennzeichenverletzung in Anspruch nimmt, fehlt es an einem Verfügungsgrund für das zweite Verfahren, wenn dieses fast zwei Monate nach dem ersten Verfahren bei einem anderen Gericht eingeleitet wird, nachdem das erste Gericht bereits durch zwei Instanzen tätig geworden ist und entschieden hat.

2. Aus dem Recht an dem Titel NEWS für ein in Österreich verlegtes Wochenmagazin, aus der als gestalteter Schriftzug und für die Farbe rot eingetragenen Gemeinschaftsmarke NEWS ( Nr.000136770 ) und aus dem Unternehmenskennzeichen NEWS des österreichischen Verlagshauses kann nicht allgemein ein Verbot der Verwendung des Titels NEWS für Zeitungen und Zeitschriften in Deutschland verlangt werden. Ein solcher Antrag ist zu weit und damit unbegründet, weil er auch zulässige Verwendungsformen mit einschließt.
Rechtsgebiete:MarkenG, GMV
Vorschriften:MarkenG § 5 Abs. 2, MarkenG § 5 Abs. 3, MarkenG § 15 Abs. 2, MarkenG § 15 Abs. 4, GMV Art. 9 Abs. 1 b,
Stichworte:"NEWS",
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 O 983/04 vom 15.12.2004
Rechtskraft:ja

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