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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 07.07.2005, Aktenzeichen: 5 U 176/04 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 176/04

Urteil vom 07.07.2005


Leitsatz:1. Das Internetangebot eines Musikdienstes, durch welches den Nutzern gegen Entgelt Tonaufnahmen von im Handel erworbenen Tonträgern im sog. Streamingverfahren online in der Weise übermittelt werden, dass jeder Nutzer sich individuell ein Programm verschiedener Musiktitel zusammenstellen kann und dieses Programm innerhalb des bezahlten Nutzungszeitraums zu einer Zeit und von einem Ort seiner Wahl beliebig oft abrufen und anhören kann, verletzt die ausschließlichen Rechte des Tonträgerherstellers gemäß den §§ 85, 19a UrhG.

2. § 19a UrhG fordert nicht, dass die Musikaufnahmen durch Herunterladen in den Besitz des Nutzers gelangen. Der Tonträgerhersteller ist auch nicht gemäß den §§ 86, 78 Abs.2 UrhG auf einen Beteiligungsanspruch an der Vergütung des ausübenden Künstlers beschränkt.
Rechtsgebiete:UrhG
Vorschriften:UrhG § 97 Abs. 1 S. 1, UrhG § 85, UrhG § 19a,
Stichworte:"staytuned",
Verfahrensgang:LG Hamburg 308 O 365/04 vom 06.10.2004
Rechtskraft:ja

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