Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 06.09.2006, Aktenzeichen: 5 U 152/05 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 152/05

Urteil vom 06.09.2006


Leitsatz:1. Ein Konzertveranstalter hat jedenfalls dann gegenüber seinem Vertragspartner nicht für ein vertragswidriges Nichterscheinen des Künstlers einzustehen, wenn den Parteien ein konkretes Ausfallrisiko (hier: Drogen- und übermäßiger Alkoholkonsum) bewusst war und sie vertraglich (wenngleich u.U. in anderem Zusammenhang) Regelungen hierzu getroffen haben.

2. Verpflichtet sich der Konzertveranstalter, einen von seinem Vertragspartner zu organisierenden Pressetermin "nach besten Kräften" zu unterstützen, liegt hierin keine Garantie für das Erscheinen des von ihm unter Vertrag genommenen Künstlers, selbst wenn der Erfolg des Pressetermins hiervon wesentlich abhängt und dies beiden Parteien bewusst ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 278,
Stichworte:Meet the press,
Verfahrensgang:LG Hamburg 308 O 78/05 vom 02.09.2005
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 06.09.2006, Aktenzeichen: 5 U 152/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 06.09.2006, 5 U 152/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum