JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 06.05.2004, Aktenzeichen: 3 U 34/02
| Leitsatz: | Die Verwendung einer fremden Marke als Meta-Tag im HTML-Code oder in der Benutzungsform der "weiß auf weiß-Schrift" von Internetseiten stellt eine unzulässige zeichenmäßige Markenbenutzung dar, wenn die Bezeichnung als reines Phantasiewort ohne erkennbaren beschreibenden Inhalt gebildet ist und deswegen als "typische" Markenbezeichnung als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen verstanden wird. |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Vorschriften: | MarkenG § 14, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg vom 01.02.2002 |
| Rechtskraft: | ja |
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