JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 06.03.2003, Aktenzeichen: 5 U 227/01
| Leitsatz: | Wird in den einleitenden Bildern eines Fernsehspots, der einen Schokoladenriegel bewirbt, ein überdimensionaler, sehr biegsamer und vor Staub sprühender Getreideriegel gezeigt, der "zäh wie Gummi und staubtrocken" sei, stellt dies keine unzulässige Herabsetzung der Gattung der Müsliriegel dar. Der verständige Durchschnittsverbraucher nimmt eine solche satirische Darstellung nicht als Sachaussage ernst, sondern versteht sie als witzigen Aufhänger, mit dem seine Aufmerksamkeit geweckt und er für die anschließende Werbebotschaft umso empfänglicher gemacht werden soll. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 1, UWG § 2, UWG § 3, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 312 0 609/01 vom 27.11.2001 |
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