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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 05.12.2002, Aktenzeichen: 5 U 103/02 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 103/02

Urteil vom 05.12.2002


Leitsatz:Wirbt ein Unternehmen in den ersten Tagen eines neuen Kalenderjahres mit einer im Vorjahr verliehenen Auszeichnung (hier: "Europäischer Webhoster des Jahres"), so stellt sich dieses Verhalten in der Regel selbst dann (noch) nicht als irreführend dar, wenn ein aufklärender Hinweis fehlt, dass sich dieser Titel nicht auf das laufende Kalenderjahr bezieht.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3,
Verfahrensgang:LG Hamburg vom 10.04.2002
Rechtskraft:ja

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