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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 04.08.2005, Aktenzeichen: 1 Kart U 12/04 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 1 Kart U 12/04

Urteil vom 04.08.2005


Leitsatz:1. Es ist keine Vereinbarung über die Preisgestaltung (§ 14 GWB), wenn sich der Aufsteller von Zigarettenautomaten vertraglich verpflichtet, Zigaretten in den Automaten nur in einem definierten Bereich anzubieten, der sich nach Packungsgröße und Preiszone des Automatenangebots des vertragsschließenden Zigarettenherstellers bestimmt.

2. Betrifft die Vertragsabrede nur die Voraussetzung für eine Zusatzvergütung als Gegenleistung für die Einhaltung des definierten Automaten-Angebotsbereich, ist nicht allein deswegen von einer Aufforderung zu einer Liefer- oder Bezugssperre und/oder von der Absicht auszugehen, bestimmte Unternehmen "unbillig" zu beeinträchtigen. Diese Umstände allein reichen auch für einen Verstoß gegen § 4 Nr. 1 UWG und/oder § 4 Nr. 10 UWG nicht aus.
Rechtsgebiete:GWB, UWG
Vorschriften:GWB a. F. § 14, GWB § 21, UWG § 4 Nr. 1, UWG § 4 Nr. 10,
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 O 821/04 vom 21.10.2004

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