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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 04.02.2009, Aktenzeichen: 5 U 180/07 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 180/07

Urteil vom 04.02.2009


Leitsatz:Wird in ein Internet-Forum zum Thema Fußball von einem Nutzer ein Beitrag mit einem Foto eingestellt, durch dessen Veröffentlichung die Rechte eines Dritten verletzt werden, und entfernt der Forenbetreiber dieses Foto unverzüglich nach einem entsprechenden Hinweis des Rechteinhabers, so haftet der Forenbetreiber jedenfalls dann nicht weitergehend auf Unterlassung und Schadensersatz, wenn es sich um eine erstmalige rechtsverletzende Bildveröffentlichung handelt und es anschließend zu keiner weiteren Rechtsverletzung mehr gekommen ist. Der Forenbetreiber war insbesondere nicht dazu verpflichtet, von vornherein durch entsprechende technische Vorkehrungen die Möglichkeit zu unterbinden, Bilder in die Forenbeiträge einzustellen, oder dies nach einer einmaligen Rechtsverletzung zu tun.
Rechtsgebiete:UrhG, TMG
Vorschriften:UrhG § 72 Abs. 1, UrhG § 72 Abs. 2, UrhG § 72 Abs. 2 Abs. 1 Nr. 5, UrhG § 9a, UrhG § 97 Abs.1, TMG § 10,
Verfahrensgang:LG Hamburg, 308 O 119/07 vom 14.09.2007
Rechtskraft:ja

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