( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 03.07.2003, Aktenzeichen: 3 U 218/02 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 218/02

Urteil vom 03.07.2003


Leitsatz:Es ist irreführend, wenn eine Werbeaussage auf Studien gestützt wird, die diese Aussage nicht tragen, wobei die Irreführung nicht darin liegt, daß die Aussage falsch ist, sondern daß sie jeder Grundlage entbehrt. Deshalb gilt das nicht, wenn die in Bezug genommenen Studie als Erkenntnisquelle in Betracht kommt. Es genügt nicht, daß ein Wettbewerber Zweifel am Wert der Studie äußert, er hat die Unvertretbarkeit der aus der Studie gezogenen Schlüsse darzulegen und zu beweisen.
Rechtsgebiete:UWG, HWG
Vorschriften:UWG § 3, HWG § 3,
Stichworte:Gleiche Verträglichkeit,
Verfahrensgang:LG Hamburg vom 28.08.2002
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 03.07.2003, Aktenzeichen: 3 U 218/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamburg/olg-hamburg-urteil-vom-03-07-2003-az-3-u-21802

"OLG-HAMBURG - 03.07.2003, 3 U 218/02" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN