JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 03.02.2005, Aktenzeichen: 5 U 65/04
| Leitsatz: | 1. Der Erwerber von Eintrittskarten für Bundesliga-Fussballspiele kann auch dann aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Fussballvereins dem in die Zukunft gerichteten Verbot zum gewerblichen und kommerziellen Weiterverkauf der Karten unterworfen sein, wenn nicht feststellbar ist, ob die AGB beim Verkaufsvorgang wirksam einbezogen worden sind. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Erwerber unter Übersendung des vollständigen Wortlauts der AGB vorprozessual abgemahnt und zur Unterlassung aufgefordert worden ist. 2. Verschafft sich der Kunde nach Erhalt der Abmahnung derartige Eintrittskarten über (gutgläubige) Dritte, die ihrerseits dem Verbot aus den AGB nicht unterworfen sind, so stellt sich sein Verhalten als wettbewerbswidrig unlautes Umgehungsgeschäft dar. |
| Rechtsgebiete: | BGB, UWG |
| Vorschriften: | BGB § 280 Abs. 1, BGB § 305 Abs. 2 Nr. 1, UWG § 3, |
| Stichworte: | Bundesligakarten, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 315 0 789/03 vom 31.03.2004 |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 03.02.2005, Aktenzeichen: 5 U 65/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.