Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 02.10.2007, Aktenzeichen: 5 W 99/07 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 W 99/07

Urteil vom 02.10.2007


Leitsatz:1. Sind eine juristische Person und ihr Geschäftsführer Titelschuldner desselben Verbots, so ist bei einem erneuten Verstoß, das die Gesellschaft durch diesen Geschäftsführer begeht, ein Ordnungsgeld nur gegen die Gesellschaft verwirkt.

2. Gegen den Geschäftsführer persönlich ist nicht unabhängig davon ein weiteres Ordnungsmittel zu verhängen. Angesichts des Sanktionscharakters des Ordnungsgeldes wäre hierfür ein persönlich für den eigenen Rechtskreis vorwerfbares Verhalten unverzichtbar. Das Handeln in der Eigenschaft als Geschäftsführer einer juristischen Person wirkt (auch ordnungsmittelrechtlich) jedoch in der Regel nur für bzw. gegen diese.
Rechtsgebiete:ZPO, GmbHG, BGB
Vorschriften:ZPO § 890, GmbHG § 35, BGB § 31,
Stichworte:Tickethändler,
Verfahrensgang:LG Hamburg, 315 O 921/06 vom 07.06.2007
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Urteil vom 02.10.2007, Aktenzeichen: 5 W 99/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 02.10.2007, 5 W 99/07" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum