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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 02.06.2005, Aktenzeichen: 5 U 126/04 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 126/04

Urteil vom 02.06.2005


Leitsatz:Schicken Rechtsanwälte unaufgefordert Schreiben an namentlich angeschriebene Kapitalanleger, in denen diesen mitgeteilt wird, dass ihnen durch ihre Beteiligung bereits ein Schaden entstanden sei, sich ihr Risiko fortlaufend erhöhe, wegen drohender Verjährung umgehendes Handeln erforderlich sei, die Möglichkeit der Sammel- oder Einzelklage bestehe und bei Interesse dringend Rücksendung verschiedener Unterlagen., u.a. einer beigefügten und vom Adressaten zu unterzeichnenden Prozessvollmacht erbeten werde, so ist ein solches Vorgehen auch unter Berücksichtigung der inzwischen liberaleren Rechtsauffassung zur Zulässigkeit von Anwaltswerbung nicht mehr mit § 43b BRAO zu vereinbaren und zugleich wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr.11 UWG.
Rechtsgebiete:UWG, BRAO
Vorschriften:UWG § 3, UWG § 4 Nr. 11, UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1, BRAO § 43b,
Stichworte:" Mandantenwerbung",
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 0 526/04 vom 07.07.2004
Rechtskraft:ja

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