JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Urteil vom 02.05.2002, Aktenzeichen: 3 U 312/01
| Leitsatz: | 1. Wird die Verletzung deutscher Markenrechte durch eine dänische Homepage unter der Top-Level-Domain ".dk" geltend gemacht, sind deutsche Gerichte im Geltungsbereich des EuGVÜ gemäß Art. 5 Nr. 3 EuGVÜ stets zuständig. Insoweit ist durch das Inkrafttreten der EuGVVO zum 1. März 2002 keine Änderung erfolgt, denn nach Art. 1 Abs. 3 EuGVVO gilt das EuGVÜ im Verhältnis zu Dänemark fort. Von Art. 5 Abs. 3 EuGVÜ werden auch die quasideliktischen Tatbestände des Kennzeichen- und Wettbewerbsrechts erfaßt. 2. Internet-Werbung für Waren und Dienstleistungen, welche nicht im territorialen Schutzbereich der Marke erbracht werden können, stellt nur dann eine Verletzung der verwendeten Inlandsmarke dar, wenn die Homepage über die bloße Möglichkeit der Abrufbarkeit im Inland hinaus auch einen weiteren territorialen Inlandsbezug aufweist. Der Inlandsbezug ist im Rahmen einer umfassenden die widerstreitenden Interessen berücksichtigenden Einzelfallabwägung festzustellen. |
| Rechtsgebiete: | EuGVÜ, EuGVVO, MarkenG |
| Vorschriften: | EuGVÜ Art. 5 Nr. 3, EuGVVO Art. 1 Abs. 3, MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, MarkenG § 14 Abs. 5, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 416 O 294/00 vom 03.08.2001 |
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