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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGUrteil vom 02.05.2002, Aktenzeichen: 3 U 303/01 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 303/01

Urteil vom 02.05.2002


Leitsatz:Bei Verwendung der Domain-Adresse www.rechtsanwalt.com geht zumindest ein Teil der Internet-Nutzer davon aus, daß die darüber abrufbare Homepage von einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwaltsgesellschaft oder einer entsprechenden Berufsbzw. Standesvertretung stammt, d.h. daß die Homepage maßgeblich von einem oder mehreren Rechtsanwälten gestaltet und verantwortet wird. Ist dies tatsächlich nicht der Fall, liegt eine Irreführung im Sinne von § 3 UWG vor.
Rechtsgebiete:UWG
Vorschriften:UWG § 3,
Verfahrensgang:LG Hamburg vom 21.02.2001

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