JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Beschluss vom 31.01.2006, Aktenzeichen: 5 W 12/06
| Leitsatz: | Auf die sog. Berechtigungsanfrage eines Markeninhabers kann der wegen einer Markenverletzung in Anspruch Genommene eine gegenteilige Rechtsauffassung äußern, ohne dass er bei einer unmittelbar folgenden gerichtlichen Inanspruchnahme die Möglichkeit verliert, den Anspruch noch kostenfrei gemäß § 93 ZPO anzuerkennen. Denn der Austausch von unterschiedlichen Rechtsansichten macht eine vorherige Abmahnung nicht schon wegen voraussichtlicher Erfolglosigkeit entbehrlich. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 93, |
| Stichworte: | "Sofortiges Anerkenntnis nach Berechtigungsanfrage", |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 312 0 793/05 vom 10.01.2006 |
| Rechtskraft: | ja |
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