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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 29.03.2004, Aktenzeichen: 2 Ws 4/04 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 2 Ws 4/04

Beschluss vom 29.03.2004


Leitsatz:Grund zu der Annahme, dass der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, kann sich nur aus neuen Tatsachen ergeben. Deshalb führen allein Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage des Zusammenhanges zwischen Straftat aus der allgemeinen Kriminalität und Führen eines Kraftfahrzeuges nicht zur vorzeitigen Aufhebung der Sperre nach § 69 a Abs. 1, Abs. 7 StGB.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 69 Abs. 1 S. 1, StGB § 69 a Abs. 7,
Verfahrensgang:LG Hamburg vom 04.12.2003

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