( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 27.07.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 166/05 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 2 Ws 166/05

Beschluss vom 27.07.2005


Leitsatz:1. Bei in Betracht kommendem Eintritt der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen ist die Entscheidung zur Ausnahme gemäß § 68 Abs. 2 StGB und zur Ausgestaltung der Maßregel gemäß §§ 68 a ff. StGB gehindert, wenn offen ist, ob und wann die vollständige Vollstreckung der Freiheitsstrafe eintreten wird (hier: wenige Tage Strafrest, aber Untertauchen des Verurteilten nach Nichtrückkehr vom Ausgang).

2. Gleiches gilt, wenn zwar die den gesetzlichen Eintritt der Führungsaufsicht veranlassende Freiheitsstrafe vollständig vollstreckt ist, aber der Verurteilte während der Anschlussvollstreckung einer weiteren Freiheitsstrafe vom Ausgang nicht zurückgekehrt und anschließend untergetaucht ist.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 68 f,
Verfahrensgang:LG Hamburg vom 20.05.2005

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Beschluss vom 27.07.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 166/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-hamburg/olg-hamburg-beschluss-vom-27-07-2005-az-2-ws-16605

"OLG-HAMBURG - 27.07.2005, 2 Ws 166/05" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN