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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 25.08.2003, Aktenzeichen: 3 W 97/03 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 W 97/03

Beschluss vom 25.08.2003


Leitsatz:Es ist nicht rechtsmißbräuchlich, neun zu einem Konzern gehörende, aber rechtlich selbständige Wettbewerber wegen eines Wettbewerbsverstoßes getrennt abzumahnen, den jeder von ihnen allein, wenn auch in übereinstimmender Form begangen hat.
Rechtsgebiete:UWG, ZPO
Vorschriften:UWG § 13 Abs. 5, ZPO § 93,
Stichworte:"Aufreißer der Woche",
Verfahrensgang:LG Hamburg 407 O 140/02 vom 07.07.2003
Rechtskraft:ja

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