Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 25.04.2005, Aktenzeichen: 5 U 117/04 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 5 U 117/04

Beschluss vom 25.04.2005


Leitsatz:1. Ein Internet-Provider und Denic-Mitglied, der schon vor dem 1.3.2004 Registrierungsanträge für Umlaut-Domains bei der Denic entgegennahm, war verpflichtet, alle Anträge am 1.3.2004 an die Denic weiterzuleiten und dabei keinen von mehreren Antragstellern für dieselbe Domain zu bevorzugen. Weiterreichende Verpflichtungen hätten einer besonderen Vereinbarung bedurft.

2. Ein Kennzeicheninhaber, der durch die Versendung von "Warnschreiben" an die Mitglieder der Denic und die Denic selbst verhindern will, dass eine bestimmte Domain für jemanden anders registriert wird, kann hierdurch Prüfungspflichten allenfalls für offensichtliche Kennzeichenverletzungen begründen.
Rechtsgebiete:MarkenG
Vorschriften:MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2, MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3, MarkenG § 14 Abs. 5, MarkenG § 15 Abs. 2, MarkenG § 15 Abs. 3, MarkenG § 15 Abs. 4,
Stichworte:"günstiger.de",
Verfahrensgang:LG Hamburg 315 0 259/04
Rechtskraft:ja

Volltext

Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Beschluss vom 25.04.2005, Aktenzeichen: 5 U 117/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 25.04.2005, 5 U 117/04" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum