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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 24.09.2001, Aktenzeichen: 12 WF 129/01 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 12 WF 129/01

Beschluss vom 24.09.2001


Leitsatz:Tritt die Rechtskraft der Scheidung noch während des über den Trennungsunterhalt geführten Rechtsstreits ein und ist deshalb der Zeitraum, für den Unterhalt verlangt wird, geringer als ein Jahr, bestimmt der Streitwert nach § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG sich nicht nach dem Jahresbetrag des monatlich verlangten Unterhalts, sondern nach dem Zeitraum, für den Unterhalt verlangt wird.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 17 Abs. 1 Satz 1, GKG § 17 Abs. 1, GKG § 15,
Verfahrensgang:FG Hamburg-Altona 352 F 20/98

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