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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 24.04.2007, Aktenzeichen: 3 U 50/07 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 50/07

Beschluss vom 24.04.2007


Leitsatz:Die unautorisierte Verwendung der Bezeichnung "telekom-bundesliga.eu" zur Kennzeichnung eines Internetportals oder als Internetdomain verletzt die Namensrechte der Deutschen Telekom AG. Bestehen am Namensbestandteils "Telekom" keine eigenen Rechte, so können für die Registrierung bzw. Benutzung der Gesamtbezeichnung auch keine schützenswerte Belange streiten, die im Rahmen einer Interessenabwägung zu seinen Gunsten berücksichtigt werden müssten.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 12,
Verfahrensgang:LG Hamburg, 315 O 708/06 vom 24.01.2007
Rechtskraft:ja

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