JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Beschluss vom 24.04.2002, Aktenzeichen: 3 W 28/02
| Leitsatz: | Der Verletzte, der den Verletzer erst abmahnt, nachdem er eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, ohne sie dem Verletzer zunächst zustellen, und ihm "Gelegenheit ( gibt ), diesen Gesetzesverstoß außergerichtlich beizulegen", kann sich, wenn der Verletzer innerhalb der ihm gesetzten Frist eine Unterwerfungserklärung abgibt, im Widerspruchsverfahren nicht mehr darauf berufen, eine Abmahnung sei nicht erforderlich gewesen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 93, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg 315 O 698/01 |
| Rechtskraft: | ja |
Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Beschluss vom 24.04.2002, Aktenzeichen: 3 W 28/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-HAMBURG - 24.04.2002, 3 W 28/02" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum