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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 23.04.2004, Aktenzeichen: 3 U 65/04 



OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 U 65/04

Beschluss vom 23.04.2004


Leitsatz:1. Ist die Internet-Domain aus einer fremden Marke bzw. Firmenkurzbezeichnung und einer kritisch-beschreibenden Angabe gebildet (hier: awd-aussteiger.us), so liegt in deren Verwendung eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts. Auch wenn für ein unternehmenskritisches Forum eine so gebildete Domain hinzunehmen ist, besteht jedenfalls für mehrere Domains dieser Art kein schutzwürdiges Interesse (Fortführung von OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, Urt. v. 18. Dezember 2003, 3 U 117/03).

2. Bei einem gegen die Verwendung einer Internet-Domain gerichteten Unterlassungsanspruch kommt ein "Schlechthin-Verbot" grundsätzlich nicht in Betracht, es ist maßgeblich auch auf den Inhalt der so adressierten Website abzustellen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 824, BGB § 826,
Rechtskraft:ja

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