JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Beschluss vom 22.08.2007, Aktenzeichen: 3 W 152/07
| Leitsatz: | Nur "kosmetische Veränderungen" einer durch Unterlassungstitel untersagten konkreten Wettbewerbshandlung werden vom Kernbereich des Verbots erfasst. Eine Abwandlung aber, die den Gesamteindruck der Verletzungsform bezogen auf den Kern des Verbots ändert, unterfällt nicht mehr dem Unterlassungstitel, auch wenn die geänderte Wettbewerbshandlung ihrerseits (auch aus demselben Gesichtspunkt) unlauter ist und zu verbieten wäre. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 890, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg, 327 O 76/07 vom 03.07.2007 |
Um den Volltext vom OLG-HAMBURG – Beschluss vom 22.08.2007, Aktenzeichen: 3 W 152/07 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-HAMBURG - 22.08.2007, 3 W 152/07" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum