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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 22.08.2007, Aktenzeichen: 3 W 152/07 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 W 152/07

Beschluss vom 22.08.2007


Leitsatz:Nur "kosmetische Veränderungen" einer durch Unterlassungstitel untersagten konkreten Wettbewerbshandlung werden vom Kernbereich des Verbots erfasst. Eine Abwandlung aber, die den Gesamteindruck der Verletzungsform bezogen auf den Kern des Verbots ändert, unterfällt nicht mehr dem Unterlassungstitel, auch wenn die geänderte Wettbewerbshandlung ihrerseits (auch aus demselben Gesichtspunkt) unlauter ist und zu verbieten wäre.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 890,
Verfahrensgang:LG Hamburg, 327 O 76/07 vom 03.07.2007

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