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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 20.11.2003, Aktenzeichen: 3 W 127/03 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 W 127/03

Beschluss vom 20.11.2003


Leitsatz:1. Der Hersteller, der sich ständiger Untereinstandspreis-Verkäufe seines Produkts durch einen Filialisten erwehren will, kann sich auf die Vermutung aus § 20 Abs. 4, Satz 2 GWB nicht berufen.

2. Zu den Voraussetzungen eines gegen den Händler gerichteten Unterlassungsanspruchs des Herstellers aus § 1 UWG bei Verkäufen unter dem Einstandspreis.
Rechtsgebiete:UWG, GWB
Vorschriften:UWG § 1, UWG § 13 Abs. 2, GWB § 20 Abs. 4, GWB § 20 Satz 2, GWB § 33 Abs. 2,
Stichworte:"Verkäufe unter Einstandspreis",
Verfahrensgang:LG Hamburg vom 15.09.2003
Rechtskraft:ja

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