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JuraForum.deUrteileOLG-HAMBURGBeschluss vom 15.10.2001, Aktenzeichen: 3 Vollz (Ws) 78/01 

OLG-HAMBURG – Aktenzeichen: 3 Vollz (Ws) 78/01

Beschluss vom 15.10.2001


Leitsatz:"Die Anfechtung der Wahl zur Insassenvertretung ist - im Rechtsweg nach § 109 StVollzG - zulässig, wenn eine schwerwiegende Wahlmanipulation oder ein sonstiger, ähnlich gewichtiger Fehler in Rede steht und der Antragsteller einen solchen Fehler sowie die für die Wahrscheinlichkeit eines ursächlichen Zusammenhanges zwischen Fehler und Mandatsinhaberschaft relevanten Tatsachen substantiiert vorträgt." (Fortführung von KG, NStE Nr. 2 zu § 160 StVollzG)
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 109, StVollzG § 160,
Verfahrensgang:LG Hamburg 613a Vollz 37/01

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