JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Beschluss vom 10.05.2005, Aktenzeichen: 2 Ws 28/05
| Leitsatz: | Für die Bestellung eines Rechtsanwalts als Beistand eines nebenklageberechtigten Verletzten (§ 406g Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StPO) reicht der bloße Anfangsverdacht der Begehung eines qualifizierten Nebenklagedelikts nicht aus. Erforderlich ist ein dynamisch am jeweiligen Verfahrensstand orientierter "ermittlungsfähiger" Tatverdacht, der die Weiterführung des vorbereitenden Verfahrens gestattet und aufgrund dessen - sei es auch erst nach Durchführung ergänzender Ermittlungen - jedenfalls die Möglichkeit besteht, dass der für eine spätere Anklageerhebung notwendige hinreichende Tatverdacht noch begründet werden kann. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 397a Abs. 1 Satz 1, StPO § 406g Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg vom 05.01.2005 |
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