JuraForum.de > Urteile > OLG-HAMBURG > Beschluss vom 08.01.2009, Aktenzeichen: 5 W 1/09
| Leitsatz: | 1. Zum Umfang markenrechtlichen Schutzes gegen Verletzungen durch sog. "Vertipper"-Domains. 2. Im Bereich des Markenrechts umfasst der auf eine bestimmte Marke gerichtete Verbotstenor nach den Grundsätzen der "Kerntheorie" nicht auch alle diejenigen Zeichen, die in einem erweiterten Ähnlichkeitsbereich nur demselben Strukturprinzip folgen, das Anlass und Grundlage des Verbotes war. Vielmehr können - je nach Lage des Einzelfalls - bereits geringfügige Veränderungen geeignet sein, aus dem Schutzbereich eines konkreten Verbots herauszuführen. Die Verwendung einer abweichenden Verletzungsform stellt sich daher nicht notwendigerweise als ein mit Ordnungsmitteln zu ahndender Verstoß dar. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 567, ZPO § 793, |
| Verfahrensgang: | LG Hamburg, vom 24.11.2008 |
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